PFLEGE IN NOT

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Unsere Frage 1:

Das Berufsbild der Kranken- und Altenpflege erfährt in unserer Gesellschaft keine ausreichende Anerkennung und Wertschätzung. Ausbildung, Arbeitsalltag und nicht zuletzt finanzielle Honorierung erscheinen wenig attraktiv –ein Riesenproblem für unsere alternde Gesellschaft.
Die Bundesregierung plant jetzt, den Ausbildungsweg der Krankenpflege auch für junge Menschen nach erfolgreichem Hauptschulabschluss zu öffnen, während bisher Realschul- oder Gymnasialabschluss dafür erforderlich waren.

Halten Sie dieses Vorhaben mit Blick auf eine anzustrebende Aufwertung dieses Berufsbilds bzw. die Qualität der Pflege für zielführend und gesundheitspolitisch vertretbar ?
Welche Überlegungen bzw. konkrete Vorhaben gibt es in Ihrer Fraktion, wie es außerdem zu einer Aufwertung des Berufs der Pflegenden im sozialen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland kommen kann? 

Zur Antwort der SPD:
Zur Antwort von DIE GRÜNEN:
Zur Antwort der CDU:
Zur Antwort der FDP:
Zur Antwort von DIE LINKE:


Antwort der SPD auf Frage 1:

Zur Sicherung der Qualität der Kranken- und Altenpflege brauchen wir eine Aufwertung und eine höhere gesellschaftliche Anerkennung der Berufsbilder. Wir müssen aber auch eine ausreichende Zahl an Pflegekräften sicherstellen. Die demographische Entwicklung trifft die Pflege nämlich gleich doppelt: Die Zahl der Pflegebedürftigen und stationär zu versorgenden Patienten wird weiter steigen, die Zahl der Schulabgänger und möglichen Auszubilden für die Pflegeberufe wird aber weiter zurückgehen.

Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen. Gerade in dünn besiedelten strukturschwachen Regionen, die von der demographischen Entwicklung besonders betroffen sein werden, brauchen wir intelligente Lösungen, damit die Versorgung der Bevölkerung dort sicher gestellt werden kann. Arztentlastende Angebote, wie z.B. Schwester AGNES können dazu beitragen. 

Zu den bereits möglichen Modellversuchen für eine akademische Ausbildung in der Krankenpflege haben wir nun mit der Öffnung für Absolventen einer zehnjährigen allgemeinen Schulbindung einen Schritt getan, um den potenziellen Bewerberkreis für diese anspruchsvollen Berufe zu vergrößern. Da die Ausbildungsinhalte und damit die Qualität der Ausbildung aber unverändert hoch bleiben wird, sind Befürchtungen hinsichtlich der Pflegequalität unbegründet. Zudem ist die Regelung zunächst auf acht Jahre befristet.

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Antwort von DIE GRÜNEN auf Frage 1:

Wir Grüne lehnen die von SPD und CDU/CSU beschlossene Neuregelung kategorisch ab. Wir wollen eine zügige Reform, dessen Ziel ein abgestuftes und durchlässiges Ausbildungssystem sein muss. Jede/r Bewerber/in soll in das pflegerische Ausbildungssystem einsteigen können und sich darin stufenweise weiter qualifizieren können, bis hin zum Hochschulabschluss. Diese Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeit ist ein Aspekt beruflicher Attraktivität, weitere sind für uns Grüne u. a.: mehr betriebliche Gesundheitsförderung; Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Entbürokratisierung und mehr Personal; faire Bezahlung; mehr Handlungs- und Entscheidungsautonomie; verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein positiveres Pflegeverständnis.

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Antwort der CDU auf Frage 1:

In den Neuregelungen zur Kranken- und Altenpflegeausbildung ist vorgesehen, dass künftig auch eine zehnjährige allgemeine Schulbildung den Zugang zu diesen Ausbildungen eröffnet. Die geplante Regelung entspricht dabei europarechtlichen Vorgaben. So sieht die Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) für die Zulassung zur Krankenpflegeausbildung eine zehnjährige allgemeine Schulausbildung vor. Insoweit findet mit der Änderung eine Gleichstellung mit Zugangsvoraussetzungen statt, die in anderen europäischen Ländern aufgrund der EU-Richtlinie möglich sind.
Uns ist es sehr wichtig, dass zwischen den Zugangsvoraussetzungen für die Kranken- bzw. Altenpflegeausbildung einerseits und der dreijährigen Ausbildung selbst unterschieden wird. Die hohen Anforderungen an die Ausbildungen bleiben selbstverständlich erhalten. Nach wie vor kann nur derjenige den Krankenpflege- bzw. Altenpflegeberuf ausüben, der die dreijährige Ausbildung erfolgreich abschließt. Mit der Gesetzesänderung wird aber einem weiteren Kreis von Bewerbern die Chance eröffnet, diese Ausbildungen zu absolvieren.
Im Übrigen können sich auch gegenwärtig schon Hauptschüler bewerben, sofern sie eine zweijährige Berufsausbildung oder eine Krankenpflegehelfer- bzw. Altenpflegehelferausbildung vorweisen.
Deutschland hat zurzeit eine breite Basis hervorragend ausgebildeter Krankenpflegerinnen und –pfleger  mit dreijähriger Ausbildung. Dadurch nimmt Deutschland auch im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz ein. Mit der dreijährigen Ausbildung für Pflegeberufen ist in Deutschland gewährleistet, dass der ganz überwiegende Teil der Pflegeleistungen durch Fachkräfte durchgeführt wird. Dieses hohe Qualitätsniveau der deutschen Krankenpflegeausbildung ist zu bedenken, wenn auf andere europäische Länder verwiesen wird, in denen die Krankenpflegeausbildung bei Hochschulen bzw. Fachhochschulen angesiedelt ist.
Gesetzgeberisches Ziel der Änderung ist es, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und um den insbesondere im Bereich der Pflege befürchteten Fachkräftemangel zu vermeiden, auch in Zukunft sicherzustellen, dass auf Dauer eine ausreichende Anzahl von Bewerbern für die Ausbildung zur Verfügung steht.
Die Gesetzesänderungen werden zudem zunächst auf einen Zeitraum von acht Jahren – bis 31.12.2017 - befristet. Bis zum 31.12.2015 wird das Bundesgesundheitsministerium dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Erfahrungen mit der neuen Regelung vorlegen. Auf Grundlage dieses Berichts wird eine Entscheidung über die Weiterführung der Neuregelung getroffen werden.
Ich sehe daher mit der neuen Regelung einen sachgerechten Ausgleich zwischen der Öffnung der Pflegeausbildungen für einen größeren Kreis von Bewerbern einerseits und den steigenden Qualifikationsanforderungen für Gesundheitsberufe andererseits gewährleistet.
Mit Blick auf die Aufwertung des Berufs der Pflegenden im sozialen Gefüge möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass die Stärkung des Dienstes am Menschen eines der sechs Zukunftsprojekte ist, auf die wir in der nächsten Legislatur einen besonderen Fokus legen werden. Wir wollen in diesem wichtigen Feld mehr Chancen und Arbeitsplätze ermöglichen. Die Wertschätzung des Dienstes am Menschen ist uns besonders wichtig. Die demografische Entwicklung und der Wandel im Zusammenleben der Menschen in unserem Land stellen uns hier vor Herausforderungen, bieten aber auch neue berufliche Chancen.
Die Arbeit der Kranken- und Altenpflege muss nach unserer Auffassung attraktiver werden und zur Professionalisierung der Pflege beitragen. Im Rahmen der Pflegereform 2008 haben wir deshalb bereits den Beruf der Kranken- und Altenpfleger gestärkt. So ist jetzt z.B. die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegekräfte möglich, wobei die Pflegeverbände bei der Festlegung der Aufgabenbereiche ein Mitspracherecht erhalten.  Pflegeheime müssen ihre Pflegekräfte zudem nach den ortsüblichen Vergütungen entlohnen. Auch wurde für Heime die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Betreuungskräfte für Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf einzustellen, was die Pflegefachkräfte entlastet.

Mit Blick auf Beschäftigte in der Krankenpflege sieht das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz, das zu Beginn dieses Jahres in Kraft trat, ein Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern vor, wodurch in drei Jahren bis zu 16.500 zusätzliche Stellen im Pflegedienst entstehen, die zu 90 Prozent durch die Krankenkassen finanziert werden.

Was den wachsenden Bedarf an Betreuungskräften in der Pflege anbelangt, sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Zukunft die Notwendigkeit, zukunftsfeste Berufsbilder zu entwickeln, die den unterschiedlichen Einsatzfeldern von Pflegekräften - ambulant und stationär - und auch der ganzen Bandbreite der Qualifikationen im Pflegebereich gerecht werden. Die Einführung der bereits genannten Betreuungsassistenzkräfte zur Entlastung des Pflegepersonals ist dabei ein erster Schritt. Wir werden die Diskussion über Berufsbilder, die sich zwischen Haushaltshilfe und Pflegefachkraft bewegen, in der nächsten Legislaturperiode weiterführen.

Dabei ist uns klar, dass der demographische Wandel auch die Frage aufwirft, ob die herkömmlichen Pflegeausbildungen den sich verändernden Anforderungen an die Pflege noch entsprechen.

Mit dem Altenpflegegesetz, das am 1. August 2003 in Kraft trat, und der Novellierung des Krankenpflegegesetzes zum 1. Januar 2004 hat der Gesetzgeber bereits auf die neuen Entwicklungen reagiert.

Diese Gesetze haben eine Erprobungsklausel eingeführt, die vielfältige neue Konzeptionen von Pflegeausbildung im Rahmen von Modellvorhaben erlauben. Das unionsgeführte Bundesfamilienministerium hat in diesem Zusammenhang umfassende Modellvorhaben unter dem Titel „Pflegeausbildung in Bewegung“ in acht Bundesländern durchgeführt, in denen kreative Lösungen für eine Neukonzeption der Pflegeausbildungen erprobt und dokumentiert werden konnten.

An dieser Stelle möchte ich außerdem auf eine – ebenfalls vom Familienministerium – von September 2008 bis März 2009 durchgeführte Fachkampagne  „Berufsfeld: Moderne Altenpflege“ hinweisen, deren Ziel es war, um für den Beruf der Altenpflege zu werben und ihn gesellschaftlich aufzuwerten.
Die Ergebnisse der genannten Modellvorhaben sind für uns eine wichtige Diskussionsgrundlage für die nächste Legislaturperiode. Ebenso wichtig ist es uns, Angebote für bereits Qualifizierte – etwa durch Möglichkeiten der Spezialisierung zu schaffen, um auf diese Weise interessante neue Arbeitsplätze zu fördern.

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Antwort der FDP auf Frage 1:

Der wachsende Personalbedarf im Pflegebereich erfordert unbestritten eine Reform der Rahmenbedingungen in der Pflege. Die Öffnung der Kranken- und Altenpflegeausbildung für Hauptschulabsolventen geht aber in die falsche Richtung. Es gibt keine sachliche Begründung, den Pflegeberuf, dessen Anforderungen stetig steigen, für gering qualifizierte Personen zu öffnen. Im Gegenteil: Viele Pflegeschüler scheitern schon bisher an den komplexen und anspruchsvollen Lerninhalten bzw. den Anforderungen in der Praxis. Diese Zahl ist umso größer, je geringer der Schulabschluss ist, und mit negativen Auswirkungen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler verbunden.

Die FDP tritt dafür ein, dass jeder, der geeignet ist, einen Pflegeberuf zu erlernen, dies auch können soll. Wir befürworten die bisherige Regelung, die Hauptschülern über eine einjährige Pflegehelferausbildung oder über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung den Zugang zur Pflegeausbildung ermöglicht. Wir haben deshalb der gesetzlichen Änderung von CDU/CSU und SPD im Bundestag nicht zugestimmt.

Qualifizierte Fachkräfte in der Pflege zu halten und zu finden ist ohne Zweifel einer der zentralen Herausforderungen der Zukunft. Um neue Gruppen von Schulabgängern zu gewinnen, muss der Pflegeberuf attraktiver werden. Für mehr Mobilität, Flexibilität und Anerkennung ist eine Zusammenführung der drei grundständigen Pflegeberufe anzustreben. Darüber hinaus sind parallele Strukturen von fachschulischer und akademischer Erstausbildung zu entwickeln. Es wäre jedoch darauf zu achten, dass die verschiedenen Qualifikationsstufen durchlässig blieben, der Aufstieg in eine höhere Stufe bei entsprechender Qualifikation und/oder Weiterbildung möglich wäre. Dies gäbe zusätzliche Anreize zu einem lebenslangen Lernen im Pflegeberuf, was eine stärkere praktische Umsetzung von neuen medizinischen und pflegefachlichen Erkenntnissen zum Wohle der Pflegebedürftigen möglich machen würde.

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Antwort von DIE LINKE auf Frage 1:

 Die Absicht der Bundesregierung, auch jungen Menschen mit Hauptschulabschluss die Möglichkeiten einer beruflichen Karriere zu eröffnen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Nach Ansicht der LINKEN irrt die Koalition aber, wenn sie glaubt, den drohenden Pflegemangel durch
die beschlossenen Neuregelungen im Kranken- und Altenpflegegesetz beheben zu können.
Denn in der Krankenpflege gehen immer mehr Ausbildungsplätze verloren. Damit liegt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz höher als die Zahl der Ausbildungsplätze. Deshalb ist es nicht zielführend, wenn nach dem Willen der Koalition künftig noch mehr Menschen um die wenigen Ausbildungsplätze konkurrieren.
Zugleich ist auch die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in der Kranken- und Altenpflege rückläufig. Um wieder mehr junge Menschen für den Pflegeberuf gewinnen zu können, muss in erster Linie der Beruf attraktiver gestaltet werden. Hierzu gehören für uns vor allem bessere Arbeitsbedingungen, mehr Kompetenzen und eine bessere Bezahlung.
Um eine qualitativ hochstehende Pflegeausbildung zu gewährleisten, muss zudem die Verhältniszahl von Auszubildenden zu Lehrkräften verbessert und die Klassengröße verringert werden. Es müssen die Ausbildungsbedingungen verbessert werden, damit die Ausbildung auch erfolgreich abgeschlossen werden kann.

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Sie entscheiden die Wahl - 5 Parteien äußern sich.

Wahlprüfstein - Die politischen Parteien äußern sich zu 3 pflegerelevanten Fragen:

Frage 1:
Zulassungsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung

Frage 2:
Umsetzung der ambulanten palliativen Versorgung

Frage 3:
Mobile Rehabilitation in station. Pflegeeinrichtungen

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