Unsere Frage 2:
Seit April 2007 existiert für gesetzlich Krankenversicherte der Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in § 37b SGB V. Im März 2008 hat dann der Gemeinsame Bundesausschuss definiert, wer Anspruch auf diese Krankenkassenleistung hat und im Juni 2008 veröffentlichten die Krankenkassenverbände als letzten Schritt Richtlinien (§ 132d), wer SAP „anbieten“ darf. Seit jetzt nahezu einem Jahr verläuft die Umsetzung dieser Richtlinien durch die Krankenkassen außerordentlich schleppend, die zugesagte und auch aus humanitären Gründen höchst sinnvolle ambulante Palliativversorgung, überwiegend von Tumorpatienten, unterblieb bisher in vielen Fällen.
Welche Schritte unternimmt Ihre Fraktion, um diesem quälenden Missstand entgegenzuwirken?
Zur Antwort der SPD:
Zur Antwort von DIE GRÜNEN:
Zur Antwort der CDU:
Zur Antwort der FDP:
Zur Antwort von DIE LINKE:
Antwort der SPD auf Frage 2:
Wir haben 2007 mit den Regelungen im GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz den gesetzlichen Rahmen für den Anspruch auf Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschaffen, um schwerstkranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen. Wir haben es verärgert zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung nur sehr langsam erfolgte. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages haben wir deshalb das Thema mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt und auch die Krankenkassen zu Gesprächen eingeladen und sehr deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber eine zügige Umsetzung erwartet. Wir verlassen uns darauf, dass die Selbstverwaltung nun im Rahmen ihre Zuständigkeit für die praktische Umsetzung sorgt und dass es zum Abschluss von weiteren Verträgen zur möglichst flächendeckenden Versorgung mit SAPV kommt.
Mit der Verankerung der Palliativmedizin in der ärztlichen Approbationsordnung sowie weiteren Verbesserungen bei der Finanzierung im Rahmen der 15. AMG Novelle haben wir im Sommer 2009 die Rahmenbedingungen für die SAPV noch einmal erheblich gestärkt.
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Antwort von DIE GRÜNEN auf Frage 2:
Wir haben die Verzögerungen bei den Vertragsschließungen zur SAPV über die gesamte Legislatur kritisch mit parlamentarischen Initiativen (z.B. kleine Anfragen) begleitet, die zuständigen Selbstverwaltungspartner wiederholt angemahnt ihre gesetzlichen Verpflichtungen zügig zu erfüllen und die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, auf eine schnelle Einigung auf der Selbstverwaltungsebene hinzuwirken. Inzwischen wächst die Zahl der Kassen die Einsätze von SAP-Teams finanzieren, auch wenn noch keine speziellen Verträge geschlossen wurden. Wir werden in unserem bisherigen Engagement nicht nachlassen, bis die Arbeit aller SAP-Teams vertraglich und finanziell abgesichert ist, und jeder SAP erhält, der Inanspruchnahmeberechtigt ist.
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Antwort der CDU auf Frage 2:
CDU und CSU wollen, dass auch in Zukunft jeder in Deutschland – unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko- eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung erhält und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik von CDU und CSU stehen die Patienten und Versicherten. Denn gerade im Umgang mit Kranken, Älteren und Schwachen zeigt die Gesellschaft ihr soziales Gesicht und ihr Wertefundament.
Die Frage einer menschenwürdigen Sterbebegleitung gewinnt mit der steigenden Lebenserwartung sowie dem medizinischen und technischen Fortschritt immer mehr an Bedeutung. Es gibt kein menschenunwürdiges und lebensunwertes Leben. Es gibt nur einen menschenunwürdigen Umgang des Menschen mit sich selbst und eine menschenunwürdige Behandlung von Menschen durch Menschen. Palliativmedizin und Hospizarbeit sind für ein Sterben in Würde unverzichtbar. Wer sich am Ende des Lebens gut versorgt weiß, der wird ohne Angst dem Sterben entgegensehen. Gerade diese Angst ist es aber, die schwerstkranke und auch alte Menschen umtreibt. Viele Menschen wollen lieber sterben, als in ein Pflegeheim zu kommen. Versorgung durch Palliativmedizin und die Möglichkeit, ein Hospiz in Anspruch zunehmen, können helfen, den Menschen die Angst zu nehmen. Hospize und Palliativmedizin müssen noch stärker in das Bewusstsein Einzelner und der Gesellschaft rücken.
In den letzten Jahren hat sich vieles für die Palliativmedizin und Hospizarbeit verbessert. Mit der Gesundheitsreform sind wesentliche Verbesserungen im Bereich Palliativversorgung und Hospizarbeit erfolgt. Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung haben seither einen eigenständigen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die ärztliche und pflegerische Leistungen umfasst. Auch mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das mit dem 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, sind positive Leistungsverbesserungen verbunden. Die langjährige berechtigte Forderung nach Einführung einer Pflegezeit wurde verwirklicht. Weiterhin wurde mit der Pflegereform auch die Möglichkeit zum Vertragsabschluss mit Einzelpflegekräften geschaffen. Das macht die Pflegehilfe für diejenigen angenehmer, die nicht ständig mit wechselndem Personal zu tun haben wollen. Gerade im Hinblick auf den Aspekt einer vertrauten Umgebung ist dies ein wichtiger Faktor.
Durch das am 18. Juni 2009 im Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ergeben sich für die Anbieter von Hospizen und Palliativversorgung einige Erleichterungen. Wir haben es zum Ende dieser Legislaturperiode geschafft, alle Verbesserungsvorschläge der Dachverbände umzusetzen. Das ist ein großer Erfolg und bringt eine deutliche Verbesserung. Es ist unter anderem verankert worden, dass der ärztliche Leistungsanteil der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung auch in stationären Hospizen erbringbar ist.
Zudem ist die Finanzierung ambulanter und stationärer Hospize neu geregelt. Bei den stationären Hospizen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten, bei Kinderhospizen 95 Prozent. Eine weitere gute Errungenschaft ist die Anhebung des Mindestzuschusses von 6 auf 7 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Damit ist sichergestellt, dass alle stationären Hospize einen auskömmlichen Zuschuss erhalten. Bei den ambulanten Hospizen werden künftig feste Zuschüsse zu den Personalkosten geleistet. Damit entstehen bundesweit gleiche Finanzierungsbedingungen.
Im Assistenzpflegebedarfsgesetz, verabschiedet am 18. Juni 2009, ist Palliativmedizin als Pflichtfach in der Ausbildung von Medizinern verankert. Alle Studentinnen und Studenten der Medizin erlangen somit die erforderlichen Kenntnisse in Palliativmedizin, wobei es sowohl um die Erweiterung von Fachkenntnissen als auch um die Sensibilisierung für die Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen geht.
Palliativversorgung bedeutet bei schwerkranken Menschen, körperliche Beschwerden medizinisch zu lindern. Mindestens genauso wichtig ist es jedoch, die Menschen in dieser schweren Zeit zu begleiten und ihnen das Gefühl zu geben, nicht allein gelassen zu werden. In den Hospiz- und Palliativeinrichtungen arbeiten Fachkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter, die erkrankten Menschen ein würdevolles Leben ermöglichen. Diese Arbeit ist nicht leicht und verdient unsere besondere Anerkennung.
Wir werden sehr genau beobachten, ob die Umsetzung all dieser Gesetze zufriedenstellend erfolgt. Wenn es zu weiteren Verzögerungen kommt, werden wir die Krankenkassen in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags einbestellen und zur Stellungnahme verpflichten. Wir werden bei Bedarf genauso konsequent wie bisher reagieren, wenn es zu Schwierigkeiten in der flächendeckenden, bedarfsgerechten Versorgung kommt, wodurch gesetzgeberischer Handlungsbedarf entsteht.
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Antwort der FDP auf Frage 2:
Die meisten Menschen wollen zu Hause im Kreis ihrer Familie sterben. Oft ist das Sterben zu Hause heute jedoch nicht möglich, weil die Familie überfordert ist oder weil es gar keine Familie gibt. Deshalb sind Hospizdienste so wichtig, die die Bedingungen dafür schaffen, dass sterbenskranke Menschen und ihre Angehörigen die Unterstützung erhalten, die für eine menschenwürdige letzte Phase des Lebens notwendig ist. Diese Hospizdienste müssen angemessen von der Gesellschaft und vom Staat unterstützt werden, stationär und gerade auch ambulant.
In den letzten Jahren hat es zwar einige erfreuliche Fortschritte gegeben. Der Gesetzgeber hat ein klares Signal gesetzt. Mit positiver Begleitung aller Fraktionen wurde die Finanzierung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung beschlossen. Jeder gesetzlich krankenversicherte Bürger unseres Landes hat ein Recht auf diese Versorgung. Aber die Umsetzung dauert viel zu lange, auch wenn erste Verträge zwischen Kassen und Leistungsanbietern mittlerweile geschlossen worden sind oder kurz vor dem Abschluss stehen. Die FDP wird in den kommenden Monaten genau beobachten, ob es tatsächlich ein flächendeckendes Angebot gibt und ob auch Menschen in ländlichen Gebieten ausreichend Zugang zu palliativer Versorgung haben. Sollte das bis zum Ende 2009 nicht der Fall sein, muss überprüft werden, ob die gesetzliche Regelung verbessert werden muss.
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Antwort von DIE LINKE auf Frage 2:
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll Menschen ermöglichen, bis zum Tode ein würdevolles und schmerzfreies Leben in der vertrauten häuslichen Umgebung zu führen. DIE LINKE begrüßt daher ausdrücklich die Einführung eines Rechtsanspruches und tritt für den Ausbau palliativmedizinischer Strukturen ein. Patientinnen und Patienten sollen flächendeckend Angebote zur Verfügung stehen.
Den unbefriedigenden Umsetzungsstand sehen wir mit großer Sorge. Denn
Palliativpatientinnen und - patienten benötigen die Leistungen umgehend. Deshalb haben wir aktiv darauf hingewirkt, dass der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf SAPV kritisch begleitet und im Rahmen seiner Möglichkeiten befördert. Auch durch diese Anstrengungen ist Bewegung in die Anzahl der Vertragsabschlüsse gekommen.
Darüber hinaus begrüßt DIE LINKE, dass im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes klargestellt wurde, dass der ärztliche Leistungsanteil der SAPV auch in stationären Hospizen erbracht werden kann und dann von den Krankenkassen bezahlt werden muss.
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